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Behandlungskosten
Wissenswertes rund um die Kosten einer Kinderwunschbehandlung

Die Kosten für Untersuchungen zur Ursache Ihrer Kinderlosigkeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausnahmslos übernommen.

Regelungen

Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

Mit dem seit 1.1.2004 gültigen Gesundheitsmodernisierungsgesetz existieren neue Regelungen für die Bezahlung der Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Diese übernehmen die Behandlungskosten in Höhe von 50% pro Therapiezyklus bei Insemination, IVF oder IVF mit ICSI unter Voraussetzungen, wie rechts gelistet:

Voraussetzungen

Vor Behandlungsbeginn erhalten beide Partner vom Arzt einen Antrag für ihre Krankenkasse.
Die Genehmigung muß bei Behandlungbeginn vorliegen.
Der 50%ige Privatanteil wird vom Patientenpaar in der Praxis entrichtet.

Sachsen

Förderung von Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung in Sachsen

Zuwendungszweck sind Maßnahmen der künstlichen Befruchtung einschließlich der dafür notwendigen Medikamente. Als künstliche Befruchtung wird die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares durch medizinische Hilfen und Techniken bezeichnet, wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser Kinderwunsch auf natürlichem Weg erfüllt werden kann. Die Zuwendung wird als Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkassen gewährt.

Der Kommunale Sozialverband Sachsen bewilligt sowohl die Zuwendungen des Freistaates Sachsen als auch die des Bundes.

Förderungsbedingungen Sachsen

Formulare Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

Bei Fragen zum Antrag können Sie sich an folgende Adresse wenden: assrepro@ksv-sachsen.de

Stimulationsbehandlungen

Stimulationsbehandlungen mit Tabletten oder Spritzen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Insemination

Die Insemination mit dem Samen des Ehemannes in einem nicht hormonell stimulierten Zyklus werden bis zu achtmal und in einem hormonell stimulierten Zyklus bis zu dreimal zu jeweils 50% übernommen.

IVF und ICSI

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen für diese Behandlungen die Kosten für insgesamt 3 Zyklen zu 50%.
Bei privatversicherten Patienten gelten diese Regelungen nicht. Wir empfehlen daher vor Beginn der Behandlung eine Rücksprache mit der privaten Kasse.

Kryokonservierung

Die Kosten für das Einfrieren und Auftauen von imprägnierten Eizellen und der Transfer der sich daraus entwickelnden Embryonen sind privat zu bezahlen. Daher werden diese Zyklen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht auf die zu genehmigenden Therapiezyklen angerechnet.

Spezialbehandlungen

(z.B. EmbryoScope, spezielle Medienzusätze, spezielle Spermienaufbereitungen)
Diese Methoden sind nicht im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und werden privat abgerechnet.

Zusätzlich übernehmen manche Krankenkassen einen Teil der Eigenleistungen der Versicherten. In manchen Bundesländern gibt es auch Förderprogramme. Bitte informieren Sie sich über Ihre persönlichen Möglichkeiten. Wir helfen gern mit uns zugänglichen Informationen dabei.

Behandlung

Mittels detaillierter Diagnose schaffen wir die Grundlage für Ihren Kinderwunsch.

Behandlungsablauf

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Ihr Behandlungszyklus wird sorgfältig geplant und an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
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